ÖVS für Mitglieder
Die ÖVS wurde 1994 mit dem Ziel gegründet, die Qualität von Supervision in Österreich zu sichern. Die ÖVS ist ein freier und unabhängiger Berufs- und Fachverband.
Mitglied werden
Mitgliedschaft mit ÖVS-anerkannter Ausbildung
Ordentliche Mitgliedschaft
Absolvent*innen ÖVS-anerkannter Ausbildungen können durch Einreichung folgender Unterlagen eine ordentliche Mitgliedschaft beantragen:
- Kopie der Abschlussurkunde
- Ansuchen um Aufnahme als ordentliches Mitglied (Word Dokument / PDF)
- Ausgefülltes Stammdatenblatt (Word Dokument / PDF)
Bitte senden Sie die Unterlagen an office(at)oevs.or.at oder an die ÖVS-Geschäftsstelle, Heinrichsgasse 4/2/8, 1010 Wien.
Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt € 265,- (€ 295,- ab 2025) jährlich.
Außerordentliche Mitgliedschaft
Ab dem dritten Semester einer ÖVS-anerkannten Ausbildung, besteht die Möglichkeit auf Beantragung einer außerordentlichen Mitgliedschaft.
Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:
- Schriftlich formulierte Befürwortung des Ausbildungsinstitutes, inklusive der Bestätigung, dass alle notwendigen Voraussetzungen für eine außerordentliche Mitgliedschaft erfüllt worden sind
- Nachweis der Lern- und Lehrsupervision
(Wenn nicht im Schreiben des Ausbildungsinstituts enthalten) - Ansuchen um Aufnahme als außerordentliches Mitglied (Word Dokument / PDF)
- Ausgefülltes Stammdatenblatt (Word Dokument / PDF)
Bitte senden Sie die Unterlagen an office(at)oevs.or.at oder an die ÖVS-Geschäftsstelle, Heinrichsgasse 4/2/8, 1010 Wien.
Der Mitgliedsbeitrag für außerordentliche Mitglieder beträgt € 165,- (€ 195,- ab 2025) jährlich.
Außerordentliche Mitglieder sind bei der Generalversammlung nicht stimmberechtigt und sollten innerhalb eines Jahres ihre Abschlussurkunde nachreichen.
Die außerordentliche Mitgliedschaft ist auf drei Jahre begrenzt.
Nach Beendigung der Ausbildung wird die außerordentliche Mitgliedschaft in eine ordentliche umgewandelt.
Die Abschlussurkunde ist dazu in Kopie nach Abschluss an die ÖVS zu senden.
Mitgliedschaft ohne ÖVS-anerkannter Ausbildung
Mitgliedschaft ohne ÖVS-anerkannter Ausbildung
Grundsätzlich ist die Mitgliedschaft in der ÖVS an eine ÖVS-anerkannte Ausbildung (oder an eine, im D-A-CH-Abkommen akzeptierte) gebunden.
In begründeten Ausnahmefällen erlaubt sich die ÖVS von diesem Grundsatz abzugehen.
Für diese besondere Ausnahme sind folgende Bedingungen zu erfüllen und mit Nachweisen zu belegen:
- Die Zugangsvoraussetzungen zu einer ÖVS-anerkannten Supervisions-/Coaching-Ausbildung müssen erfüllt sein (siehe ÖVS-Zugangsvoraussetzungen (PDF)) und ausreichend Theoriekompetenz im Bereich Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung anhand von Bestätigungen nachgewiesen werden.
- Kontinuierliche Supervisions-/Coaching-Tätigkeit in den letzten zehn (10) Jahren
- Supervision/Coaching in fünf (5) unterschiedlichen Berufsfeldern (z. B.: Soziales; Gesundheit; Handel; Bildung; Verwaltung; Politik; Industrie; Gewerbe; etc.)
- Fünfzig (50) Stunden Supervision der eigenen Supervisions-/Coaching-Prozesse bei einem ÖVS-Mitglied
- Schriftliche Darstellung des Supervisions-/Coaching-Verständnisses
- Nachweis von Fort- und Weiterbildung im Bereich Supervision und Coaching (60 Einheiten in den letzten 3 Jahren analog IQM (PDF))
- Nachweis professioneller Kontraktgestaltung (Triangulierung)
- Motivationsschreiben bzgl. ÖVS-Mitgliedschaft und einen aktuellen Lebenslauf
- Aufnahmegespräch
Als Nachweise werden anerkannt: Dokumente, Zeugnisse, Teilnahme-Bestätigungen, Zertifikate etc., Verträge und Honorarnoten (auch anonymisiert), persönliche Bestätigungen.
Bitte verwenden Sie für den Antrag folgende Formulare:
- Antrag auf Einzelmitgliedschaft (Word Dokument / PDF)
Liegen die Unterlagen 1. bis 8. in positiver Bewertung vor, werden Sie zu einem Aufnahmegespräch eingeladen.
Das Aufnahmegespräch führen ein/e Lehrsupervisor*in und der Geschäftsführer.
Kosten/Gebühren (vor dem Aufnahmegespräch zu entrichten): € 800,-
Mitgliedsbeiträge und Beendigung der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeiträge und Beendigung der Mitgliedschaft
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich
- für ordentliche Mitglieder: € 265,- (€ 295,- ab 2025)
- für außerordentliche Mitglieder: € 165,- (€ 195,- ab 2025)
und ist jeweils 6 Wochen nach Vorschreibung (die im Normalfall am Anfang des laufenden Jahres stattfindet) fällig.
Der Mitgliedsbeitrag wird per Zahlschein vorgeschrieben.
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist jeweils mit Jahresende möglich.
Eine Kündigung muss schriftlich an die Geschäftsstelle erfolgen.