Mit der heutigen Verordnung (22.09.2020) tritt eine Spezifizierung für Veranstaltungen ein:
Bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen in geschlossenen Räumen müssen die Sitzplätze gekennzeichnet und zugewiesen werden §10 (2)!
In §10 (11) wird festgehalten, dass die in § 10 Abs. 1 bis 9 formulierten Regelungen NICHT für „4. Zusammenkünfte zu beruflichen Zwecken, wenn diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit erforderlich sind,“ GELTEN!
Somit bleiben die bekannten Regeln für Supervision/Coaching aufrecht:
- Beim Betreten des Kundenbereichs (= Praxis) Mindestabstand von einem Meter einhalten und Maske tragen
- Kein Händeschütteln und Händegeben
- Händewaschen / Desinfektion ermöglichen
- Mindestabstand von einem Meter während der Sitzung; ist dies nicht möglich, sind Masken zu tragen
- regelmäßiges Lüften des Raumes
Bei Supervisionen /Coachings vor Ort sind die Bedingungen mit der Organisation in diesem Sinn abzuklären.