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Österreichische Vereinigung für Supervision und Coaching

ÖVS für Mitglieder

Die ÖVS wurde 1994 mit dem Ziel gegründet, die Qualität von Supervision in Österreich zu sichern. Die ÖVS ist ein freier und unabhängiger Berufs- und Fachverband.

Mitglied werden

Mitgliedschaft mit ÖVS-anerkannter Ausbildung

Ordentliche Mitgliedschaft

Absolventen und Absolventinnen ÖVS-anerkannter Ausbildungen können völlig unbürokratisch aufgenommen werden. Dazu benötigen wir:

  • eine Kopie der Abschlussurkunde und
  • ein Ansuchen um Aufnahme als ordentliches Mitglied (Word Dokument / PDF).

Bitte füllen Sie zusätzlich das Stammdatenblatt (Word Dokument / PDF) aus und senden Sie alle Unterlagen an: office(at)oevs.or.at oder an die ÖVS-Geschäftsstelle, Heinrichsgasse 4/2/8, 1010 Wien. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt € 265,- jährlich.

Außerordentliche Mitgliedschaft

Wenn Sie sich im dritten Jahr bzw. im dritten Semester Ihrer ÖVS-anerkannten Ausbildung befinden, besteht die Möglichkeit, außerordentliches Mitglied zu werden. Dafür benötigen Sie:

  • eine Bestätigung Ihres Lehrganges, dass Sie sich im dritten Jahr befinden oder
  • Befürwortung des Ausbildungsinstitutes, dass der Antragsteller/die Antragstellerin bereits ab dem dritten Semester der Ausbildung um ÖVS-Mitgliedschaft ansuchen kann sowie die Bestätigung der/des Lehrsupervisorin/s, dass mit der Lern- und Lehrsupervision begonnen wurde und
  • ein Ansuchen um Aufnahme als außerordentliches Mitglied (Word Dokument / PDF)

Bitte füllen Sie zusätzlich das Stammdatenblatt (Word Dokument / PDF) aus und senden Sie alle Unterlagen an: office(at)oevs.or.at oder an die ÖVS-Geschäftsstelle, Heinrichsgasse 4/2/8, 1010 Wien. Außerordentliche Mitglieder sind bei der Generalversammlung nicht stimmberechtigt und sollten innerhalb eines Jahres ihre Abschlussurkunde nachreichen. Die außerordentliche Mitgliedschaft ist auf zwei bzw. drei Jahre begrenzt. Der Mitgliedsbeitrag für außerordentliche Mitglieder beträgt € 165,- jährlich.

Nach Beendigung der Ausbildung wird die außerordentliche Mitgliedschaft in eine ordentliche umgewandelt. Dazu ist die Abschlussurkunde in Kopie an die ÖVS zeitnah zu senden.

Wechsel von außerordentlicher zur ordentlicher Mitgliedschaft

Die außerordentliche (ao) Mitgliedschaft kann ab dem dritten Ausbildungsjahr einer ÖVS-anerkannten Ausbildung in Anspruch genommen werden. Sie ist auf zwei Jahre begrenzt.
Nach Beendigung der Ausbildung muss eine Kopie der Abschlussurkunde (Diplom, etc.) an die Geschäftsstelle gesandt werden, damit die ao Mitgliedschaft in eine ordentliche umgewandelt wird. Sie erhalten dann eine Urkunde, in der ihre ordentliche Mitgliedschaft bei der ÖVS bestätigt wird.

Mitgliedschaft ohne ÖVS-anerkannter Ausbildung

Grundsätzlich ist die Mitgliedschaft in der ÖVS an eine ÖVS-anerkannte Ausbildung (oder an eine, im D-A-CH-Abkommen akzeptierte) gebunden.

In begründeten Ausnahmefällen erlaubt sich die ÖVS von diesem Grundsatz abzugehen.
Für diese besondere Ausnahme sind folgende Bedingungen zu erfüllen und mit Nachweisen zu belegen:

  1. Die Zugangsvoraussetzungen zu einer ÖVS-anerkannten Supervisions-/Coaching-Ausbildung müssen erfüllt sein (siehe ÖVS-Zugangsvoraussetzungen (PDF)) und ausreichend Theoriekompetenz im Bereich Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung anhand von Bestätigungen nachgewiesen werden.
  2. Kontinuierliche Supervisions-/Coaching-Tätigkeit in den letzten zehn (10) Jahren
  3. Supervision/Coaching in fünf (5) unterschiedlichen Berufsfeldern (z. B.: Soziales; Gesundheit; Handel; Bildung; Verwaltung; Politik; Industrie; Gewerbe; etc.)
  4. Fünfzig (50) Stunden Supervision der eigenen Supervisions-/Coaching-Prozesse bei einem ÖVS-Mitglied
  5. Schriftliche Darstellung des Supervisions-/Coaching-Verständnisses
  6. Nachweis von Fort- und Weiterbildung im Bereich Supervision und Coaching (60 Einheiten in den letzten 3 Jahren analog IQM (PDF))
  7. Nachweis professioneller Kontraktgestaltung (Triangulierung)
  8. Motivationsschreiben bzgl. ÖVS-Mitgliedschaft und einen aktuellen Lebenslauf
  9. Aufnahmegespräch

Als Nachweise werden anerkannt: Dokumente, Zeugnisse, Teilnahme-Bestätigungen, Zertifikate etc., Verträge und Honorarnoten (auch anonymisiert), persönliche Bestätigungen.

Bitte verwenden Sie für den Antrag folgende Formulare:

Liegen die Unterlagen 1. bis 8. in positiver Bewertung vor, werden Sie zu einem Aufnahmegespräch eingeladen.
Das Aufnahmegespräch führen ein/e Lehrsupervisor*in und der Geschäftsführer.

Kosten/Gebühren (vor dem Aufnahmegespräch zu entrichten): € 800,-

Mitgliedsbeiträge

Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich

  • für ordentliche Mitglieder: € 265,-
  • für außerordentliche Mitglieder: € 165,-*)

*) = Mitglieder, die sich im dritten Ausbildungsjahr befinden

und ist jeweils 6 Wochen nach Vorschreibung (die im Normalfall am Anfang des laufenden Jahres stattfindet) fällig.
Der Mitgliedsbeitrag wird per Zahlschein vorgeschrieben, die Erteilung eines SEPA-Mandats ist aber durchaus üblich.

Leistungen

Zu den Leistungen für ÖVS-Mitglieder gehören im Wesentlichen:

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Bundeslandgruppen

Hier finden Sie Ihren ÖVS-Kontakt in den Bundesländern.

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Qualität

ÖVS-anerkannte Berater und Beraterinnen stehen für Professionalität, Verantwortung und Vertrauen.

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