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Österreichische Vereinigung für Supervision und Coaching

Aktuelles

Informationen über neue Entwicklungen am Beratungsmarkt sowie Aktivitäten in der ÖVS.

COVID-19-Notmaßnahmenverordnung

im Detail, die mit 17. November 2020 in Kraft tritt und bis inklusive 6. Dezember 2020 gültig ist.

Liebe Kollegin, lieber Kollege!

Mit der aktuellem COVID-19 Notmaßnahmenverordnung, gültig vom 17.11. bis 06.12.2020, ändert sich für die Durchführung von Supervisionen und Coachings nichts Substantielles!

Eine Umstellung auf Online ist zu empfehlen. Wo dies schwer oder nicht möglich ist, gelten die bereits verordneten Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstands- und Hygieneregel.

Teamsupervisionen bezüglich der Durchführungsoptionen immer mit der Organisation abklären.

Die untenstehende Grafik (Bereiche Dienstleistungen/Handel, Veranstaltungen und Arbeit) gibt einen guten Überblick.

Übrigens: Das Gesundheitsministerium erwähnt als eine der Unterstützungsmöglichkeiten in dieser Krise SUPERVISION:

Unter FAQ Gesundheit und Pflege finden sich folgende Texte:

"Gibt es Tipps für den Arbeitsplatz?
Maßnahmen, die Führungskräfte für ihre MitarbeiterInnen setzen können
Folgende Vorgehensweisen eignen sich besonders für Führungskräfte, um ihre MitarbeiterInnen zu unterstützen und den Arbeitsprozess möglichst gut zu gestalten.

5. Stellen Sie Supervision oder psychologische Beratung für Ihre MitarbeiterInnen zur Verfügung! Ermöglichen Sie Ihren MitarbeiterInnen Unterstützung durch FachexpertInnen. Stellen Sie ihnen Supervision und psychologische Beratung zur Verfügung. Sie leisten damit einen wichtigen und großen Beitrag zur psychischen Gesundheit Ihrer MitarbeiterInnen.“

Quelle: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ--Gesundheit-und-Pflege.html

Mit kollegialen Grüßen
Wolfgang Knopf