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Österreichische Vereinigung für Supervision und Coaching

Aktuelles

Informationen über neue Entwicklungen am Beratungsmarkt sowie Aktivitäten in der ÖVS.

Coronavirus – Informationen für Supervision / Coaching

Ab sofort gilt die „Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für COVID-19-Maßnahmenverordnung, Fassung vom 02.11.2020“:

Neben den allgemeinen und bekannten Einschränkungen wie Abstandsregel, Maskenpflicht bei Betreten und Verlassen des Platzes, Verfügungstellung von Desinfektionsoptionen, regelmäßiges Lüften des Raumes, gilt für uns als Rahmen der §10 Veranstaltungen, die Absätze 10-13. Die Absätze von §10 „1-9 gelten nicht für  … 4 Zusammenkünfte zu beruflichen Zwecken, wenn diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit erforderlich sind … “. Supervision und Coaching sind als solche einzuschätzen.

Für Supervision / Coaching gelten die bekannten Regelungen wie Abstand von 1m zwischen den TeilnehmerInnen (10 m2 pro Person), das Tragen von Masken beim Verlassen des zugewiesenen Platzes. Das Tragen der Masken am Sitzplatz wird in §10 (9) erwähnt: „Die Verpflichtung zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung gilt nicht für Teilnehmer, während sie sich auf ihren Sitzplätzen aufhalten sowie für Vortragende.“ Allerdings gelten die Absätze des §10 1-9 nicht für berufliche Zusammenkünfte (siehe oben). Eine Unklarheit! Empfehlung: Bitte dies mit der Organisation / den TeilnehmerInnen vereinbaren.

Eine weitere Unklarheit besteht über die Meldepflicht („Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde“) von Veranstaltung ab 7 Personen (Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung nötig sind, werden nicht eingerechnet!). Laut WKO UBIT besteht diese. In der Verordnung wird sie im §10 1-5 erwähnt, die wiederum nicht für berufliche Zusammenkünfte gelten.
Empfehlung: Führen einer TN-Liste und evtl. Bezirksverwaltungsbehörde kontaktieren.

Empfehlenswert ist es auch die Ausgangsbeschränkungen zwischen 20 Uhr und 06 Uhr, auch wenn diese für berufliche Zwecke nicht zur Geltung kommen, bei der Planung und Durchführung mit in Betracht zu haben.

(WK)

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Rechtliches.html  (02.11.2020 07:00)

https://www.wko.at/branchen/information-consulting/unternehmensberatung-buchhaltung-informationstechnologie/coronavirus-unternehmensberatung-buchhaltung-it.html (02.11.2020 07:00)