Kollege Claus Faber hat sie zusammengefasst und auch für unsere Tätigkeiten und Tätigkeitsorte interpretiert.
Seine Interpretation präzisieren unsere bisherigen Auslegungen und Einschätzung, vor allem, dass immer Interpretationsräume offen bleiben und auch offen bleiben werden. Letztendlich obliegt die Interpretation einer Verordnung den Gerichten, die erst dann handeln werden, wenn eine Anzeige vorliegt (siehe unsere Erfahrungen in den Auseinandersetzungen mit den Verfahren und RichterInnen bezüglich der Gewerbeordnung).
Nützen wir die vorhandenen Interpretationsräume zu einer professionellen, theoretisch wie praktisch fundierten Argumentation mit unseren KundInnen und AuftraggeberInnen über unsere Profession und deren Rahmenbedingungen!
Herzlichen Dank an Claus Faber!!
Hier finden Sie die 197. Verordnung (BGBLA2020II197.1) und die Zusammenfassung von Claus Faber.
Mit kollegialen Grüßen
Wolfgang Knopf