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Österreichische Vereinigung für Supervision und Coaching

Aktuelles

Informationen über neue Entwicklungen am Beratungsmarkt sowie Aktivitäten in der ÖVS.

AKTUALISIERT: Coronavirus – Informationen für Supervision / Coaching

Im jetzt bekanntgegebenen TEIL II der 463. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden ...

 

Im jetzt bekanntgegebenen TEIL II der 463. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV), gilt für Supervision / Coaching folgendes:

Veranstaltungen sind jetzt im §13 geregelt!

Meldepflicht WIRD NICHT ERWÄHNT!
Befreiung von der MNS-Pflicht am Sitzplatz WIRD NICHT ERWÄHNT!

Kundenbereich wird nun im §5 geregelt, laut den dortigen Bestimmungen ist nun durchgehend MNS-Pflicht gegeben.

Kurz zusammengefasst:

  • Supervision/Coaching als berufliche Zusammenkunft möglich (§13 (3) 2.), neben Mindestabstand von 1 Meter jedoch mind. 10m2 pro Person erforderlich
  • MNS-Schutz durchgehend notwendig (§13 (6) )
  • Es besteht keine Melde-/Anzeigeverpflichtung für Supervision / Coachings.
  • Fortbildungen/Trainings sind generell verboten, außer beruflich erforderlich (§13 (6) ).

Quelle: (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_463/BGBLA_2020_II_463.html

Ich möchte mich an dieser Stelle bei den KollegInnen bedanken, die mit mir die Verordnungen lesen und zu verstehen versuchen, um für unsere Berufsausübung Sicherheit und Klarheit zu bekommen.
Ganz besonderen Dank an Wolfgang Zeyringer (Graz)!

(WK)