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Österreichische Vereinigung für Supervision und Coaching

Aktuelles

Informationen über neue Entwicklungen am Beratungsmarkt sowie Aktivitäten in der ÖVS.

COVID-19 Verordnung 22.09.2020

WAS IST AKTUELL WICHTIG FÜR SUPERVISION UND COACHING IN DER EIGENEN PRAXIS

Mit der heutigen Verordnung (22.09.2020) tritt eine Spezifizierung für Veranstaltungen ein:

Bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen in geschlossenen Räumen müssen die Sitzplätze gekennzeichnet und zugewiesen werden §10 (2)!

In §10 (11) wird festgehalten, dass die in § 10 Abs. 1 bis 9 formulierten Regelungen NICHT für „4. Zusammenkünfte zu beruflichen Zwecken, wenn diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit erforderlich sind,“ GELTEN!

Somit bleiben die bekannten Regeln für Supervision/Coaching aufrecht:

  • Beim Betreten des Kundenbereichs (= Praxis) Mindestabstand von einem Meter einhalten und Maske tragen
  • Kein Händeschütteln und Händegeben
  • Händewaschen / Desinfektion ermöglichen
  • Mindestabstand von einem Meter während der Sitzung; ist dies nicht möglich, sind Masken zu tragen
  • regelmäßiges Lüften des Raumes

Bei Supervisionen /Coachings vor Ort sind die Bedingungen mit der Organisation in diesem Sinn abzuklären.