Wechsel von außerordentlicher zu ordentlicher Mitgliedschaft
Die außerordentliche Mitgliedschaft kann ab dem dritten Ausbildungsjahr einer ÖVS-anerkannten Ausbildung in Anspruch genommen werden. Sie ist auf zwei Jahre begrenzt.
Nach Beendigung der Ausbildung muss lediglich eine Kopie der Abschlussurkunde (Diplom, etc.) an die Geschäftsstelle gesandt werden, damit die ao Mitgliedschaft in eine ordentliche umgewandelt wird. Sie erhalten dann eine Urkunde, in der ihre ordentliche Mitgliedschaft bei der ÖVS bestätigt wird. Der ordentliche Mitgliedsbeitrag wird ab dem dem Ausstellungsdatum folgenden Monatsersten fällig (aliquotiert), unabhängig davon, wann uns diese Information erreicht.