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Mitgliedschaft


Ohne ÖVS-anerkannter Ausbildung

Grundsätzlich ist die Mitgliedschaft an eine ÖVS-anerkannte abgeschlossene Supervisionsausbildung gebunden, in begründeten Ausnahmefällen erlaubt sich die ÖVS allerdings von diesem Grundsatz abzugehen. Für diese besondere Ausnahme sind folgende Nachweise erforderlich:

- kontinuierliche SupervisorInnentätigkeit in den letzten 10 Jahren
- in 5 unterschiedlichen Feldern
- 50 Stunden Supervisionsinanspruchnahme für die eigene SupervisorInnentätigkeit;
30 Stunden davon müssen bei einem ÖVS-Supervisor bzw. einer ÖVS-Supervisorin genommen worden sein

Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag das nachstehende Formular.
Mindestens zwei der angeführten Praxiserfahrungen - von denen wiederum eine mindestens 8 bis 10 Jahre zurückliegen muss - sind durch Bestätigungen der AuftraggeberInnen/SupervisandInnen zu belegen (z.B. Honorarnote, persönliche Bestätigung, etc.)

Formular (pdf-Download)
Stammdatenblatt (pdf-Download)

Eine Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Einzahlung der Bearbeitungsgebühr von € 50,00 auf das Konto der ÖVS bei der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien, BLZ 32000, Kto-Nr. 2760.460. Eine Kopie des Einzahlungsbeleges ist dem Antragsformular beizulegen und alle Unterlagen sind an die ÖVS-Geschäftsstelle, Heinrichsgasse 4/2/8, 1010 Wien zu schicken. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt € 185,- jährlich, bei Eintritt während des Jahres wird der Beitrag aliquotiert.