Mitgliedschaft
Ohne ÖVS-anerkannter AusbildungGrundsätzlich ist die Mitgliedschaft an eine ÖVS-anerkannte abgeschlossene Supervisionsausbildung gebunden, in begründeten Ausnahmefällen erlaubt sich die ÖVS allerdings von diesem Grundsatz abzugehen. Für diese besondere Ausnahme sind folgende Nachweise erforderlich:
- kontinuierliche SupervisorInnentätigkeit in den letzten 10 Jahren - in 5 unterschiedlichen Feldern - 50 Stunden Supervisionsinanspruchnahme für die eigene SupervisorInnentätigkeit;
30 Stunden davon müssen bei einem ÖVS-Supervisor bzw. einer ÖVS-Supervisorin genommen worden seinBitte verwenden Sie für Ihren Antrag das nachstehende Formular.
Mindestens zwei der angeführten Praxiserfahrungen - von denen wiederum eine mindestens 8 bis 10 Jahre zurückliegen muss - sind durch Bestätigungen der AuftraggeberInnen/SupervisandInnen zu belegen (z.B. Honorarnote, persönliche Bestätigung, etc.)
Formular (pdf-Download) Stammdatenblatt (pdf-Download) Eine Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Einzahlung der Bearbeitungsgebühr von € 50,00 auf das Konto der ÖVS bei der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien, BLZ 32000, Kto-Nr. 2760.460. Eine Kopie des Einzahlungsbeleges ist dem Antragsformular beizulegen und alle Unterlagen sind an die ÖVS-Geschäftsstelle, Heinrichsgasse 4/2/8, 1010 Wien zu schicken. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt € 185,- jährlich, bei Eintritt während des Jahres wird der Beitrag aliquotiert.