Mitgliedschaft
Mit ÖVS-anerkannter AusbildungAbsolventen ÖVS-anerkannter Ausbildungen (Beginn der Ausbildung 94 oder später) können völlig unbürokratisch aufgenommen werden. Dazu benötigen wir:
- eine Kopie der Abschlussurkunde und - ein Ansuchen um Aufnahme als ordentliches Mitglied Bitte füllen Sie zusätzlich das Stammdatenblatt aus und senden Sie alle Unterlagen an: ÖVS-Geschäftsstelle, Heinrichsgasse 4/2/8, 1010 Wien. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt € 185,- jährlich, bei Eintritt während des Jahres wird der Beitrag aliquotiert. (Es fällt keine Bearbeitungsgebühr an.)
Wenn Sie sich im dritten Jahr Ihrer ÖVS-anerkannten Ausbildung befinden, besteht die Möglichkeit, außerordentliches Mitglied zu werden. Dafür benötigen Sie:
- eine Bestätigung Ihres Lehrganges, dass Sie sich im dritten Jahr befinden und - ein Ansuchen um Aufnahme als außerordentliches Mitglied Bitte füllen Sie zusätzlich das Stammdatenblatt aus und senden Sie alle Unterlagen an: ÖVS-Geschäftsstelle, Heinrichsgasse 4/2/8, 1010 Wien. Außerordentliche Mitglieder sind bei der Generalversammlung nicht stimmberechtigt und sollten innerhalb eines Jahres ihre Abschlussurkunde nachreichen. Die außerordentliche Mitgliedschaft ist auf zwei Jahre begrenzt. Der Mitgliedsbeitrag für außerordentliche Mitglieder beträgt € 115,- jährich, bei Eintritt während des Jahres wird der Beitrag aliquotiert. (Es fällt keine Bearbeitungsgebühr an.)
Nach Beendigung der Ausbildung wird die außerordentliche Mitgliedschaft in eine ordentliche umgewandelt. Dazu ist die Abschlussurkunde in Kopie an die ÖVS zu senden. Der ordentliche Mitgliedsbeitrag ist ab dem dem Ausstellungsdatum folgenden Monatsersten fällig (aliquotiert), unabhängig davon, wann uns diese Information erreicht.
Musterbrief - Mitgliedschaft (pdf-File Download)