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Mindeststandards für die SupervisorInnenausbildung

Am 17.10.1994 wurden von der Generalversammlung der ÖVS folgende Mindestvoraussetzungen für die Zulassung zu einer ÖVS-anerkannten SupervisorInnen-Ausbildung beschlossen:

Zulassungsvoraussetzungen:

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Alter 27 Jahre, 5 Jahre Berufspraxis
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Abgeschlossene human- oder sozialwissenschaftlich fundierte Ausbildung (Universität, Fachhochschule, Akademie) oder ein dokumentiertes Äquivalent
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Einschlägige Vorbildung in Selbsterfahrung und für die Supervision relevante Weiterbildung zusätzlich zur Berufsausbildung (mindestens 60 Stunden)
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60 Stunden Supervisionserfahrung im Einzel- und Mehrpersonen-Setting in den letzten 5 Jahren

Ausbildung:

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450 Unterrichtsstunden in 2,5 Jahren (einschließlich themenzentrierter Selbsterfahrung), davon mindestens die Hälfte in einer gleichbleibenden Lerngruppe
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75 Stunden Lernsupervision (Supervisionspraxis der Ausbildungsteilnehmer) im Einzel- und Mehrpersonen-Setting, wobei der Schwerpunkt auf fortlaufenden Supervisionsprozessen liegen soll
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50 Stunden Lehrsupervision (davon mindestens 30 Stunden Einzel)
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Abschlussarbeit und Kolloquium

Detailinfo Zulassungsvoraussetzungen