Mindeststandards für die SupervisorInnenausbildung
Am 17.10.1994 wurden von der Generalversammlung der ÖVS folgende Mindestvoraussetzungen
für die Zulassung zu einer ÖVS-anerkannten SupervisorInnen-Ausbildung
beschlossen:
Zulassungsvoraussetzungen:
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Alter 27 Jahre, 5 Jahre Berufspraxis |
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Abgeschlossene human- oder sozialwissenschaftlich fundierte
Ausbildung (Universität, Fachhochschule, Akademie) oder ein dokumentiertes
Äquivalent |
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Einschlägige Vorbildung in Selbsterfahrung und für
die Supervision relevante Weiterbildung zusätzlich zur Berufsausbildung
(mindestens 60 Stunden) |
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60 Stunden Supervisionserfahrung im Einzel- und Mehrpersonen-Setting
in den letzten 5 Jahren |
Ausbildung:
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450 Unterrichtsstunden in 2,5 Jahren (einschließlich
themenzentrierter Selbsterfahrung), davon mindestens die Hälfte in
einer gleichbleibenden Lerngruppe |
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75 Stunden Lernsupervision (Supervisionspraxis der Ausbildungsteilnehmer)
im Einzel- und Mehrpersonen-Setting, wobei der Schwerpunkt auf fortlaufenden
Supervisionsprozessen liegen soll |
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50 Stunden Lehrsupervision (davon mindestens 30 Stunden
Einzel) |
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Abschlussarbeit und Kolloquium |
Detailinfo Zulassungsvoraussetzungen