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Mindeststandards für Lehrsupervision

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Grundsätzlich kann nur der/die als Lehrsupervisor/in tätig sein, der/die über eine anerkannte Supervisionsausbildung verfügt, bzw. der/die im Sinn der Übergangsregelung der ÖVS eine Anerkennung erlangt hat
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Mindestens fünfjährige Tätigkeit als Supervisor/in
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30 abgeschlossene Supervisionsprozesse in unterschiedlichen Formen der Supervision und in unterschiedlichen Feldern
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Nachweis über supervisionsrelevante Fortbildung von insgesamt 20 Tagen nach Beendigung der Supervisionsausbildung
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Kontinuierliche Eigensupervision, Kontrollsupervision oder Intervision
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Nachweis von Lehrtätigkeit in mehrjährigen Ausbildungen, Lehrgängen, usw.

Regelung zur Qualitätssicherung und Kontrolle der Standards für LehrsupervisorInnen:

Der vom jeweiligen Ausbildungsträger Delegierte ist dafür verantwortlich:

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zu überprüfen, ob die LehrsupervisorInnen den genannten Kriterien entsprechen,
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eine LehrsupervisorInnenliste zu führen, in der die Qualifikationen der LehrsupervisorInnen dokumentiert sind und durch autorisierte Vertreter der Gremien der ÖVS eingesehen werden können und
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pro Ausbildungslehrgang die aktuelle Liste der LehrsupervisorInnen der Konferenz der Ausbildungsträger zur Verfügung zu stellen.